Die Therapie ist für Minderjährige in der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei. Nach vollendetem 18. Lebensjahr muss der gesetzlich versicherte Patient 10% der Behandlungskosten tragen zzgl. 10€ Rezeptgebühr. Der Eigenanteil der Therapie ist bei uns in der Praxis zu zahlen. Mitglieder der privaten Krankenkassen erhalten zu Beginn der Therapie eine Honorarvereinbarung und die entsprechende Rechnung gegen Ende einer jeden Verordnung. Inwieweit diese von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, variiert je nach Versicherung.